Wenn Sie auf diese Seite gefunden haben, ist wahrscheinlich gegen Sie ein Ermittlungsverfahren mit sexualstrafrechtlichem Bezug anhängig.
Solche Verfahren nehmen erfahrungsgemäß mehrere Monate oder sogar Jahre in Anspruch, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Diese Zeit sollten Sie sinnvoll nutzen – insbesondere mit Blick auf Ihre Verteidigung und eine mögliche günstige Sozialprognose.
Wir raten Ihnen dringend, sich bereits jetzt aktiv um einen Therapieplatz zu bemühen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass viele Therapieeinrichtungen keine Personen behandeln, gegen die bereits ein Strafverfahren läuft. Es kann daher schwierig sein, zeitnah einen geeigneten Platz zu finden.
Um Sie bei der Suche zu unterstützen, haben wir auf dieser Website eine Liste von Anlaufstellen zusammengestellt, bei denen auch im laufenden Verfahren eine therapeutische Begleitung möglich ist. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf und informieren Sie sich über freie Kapazitäten und Voraussetzungen für die Aufnahme.
Bei der DEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR PRÄVENTION UND INTERVENTION BEI KINDESMISSHANDLUNG finden Sie zudem eine Liste von Einrichtungen, die mit erwachsenen Sexualstraftätern arbeiten.
Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Tatvorwurf in einem therapeutischen Rahmen kann nicht nur strafmildernd wirken, sondern auch Ihre Bereitschaft zur Veränderung glaubhaft unterstreichen.
Hierbei wünschen wir Ihnen alles Gute!